11.06.2009
Thema im Fokus: "Schweine-Grippe"
Mitteilungspflicht - Praxisrelevante Informationen - Schnelltest - Ansprechpartner
nachdem auch in Deutschland die ersten Fälle von Schweinegrippe nachgewiesen wurden, ist damit zu rechnen, dass vermehrt Patienten in die Praxen kommen
und über Krankheitssymptome klagen. Nach Abstimmung mit dem Landesgesundheitsministerium ist derzeit die Einleitung konkreter Maßnahmen in Schleswig-Holstein nicht erforderlich.
Ungeachtet dessen besteht nach dem Infektionsschutzgesetz die Verpflichtung, Verdachts- und Erkrankungsfälle dem zuständigen Gesundheitsamt
unverzüglich mitzuteilen.




